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Kartonagen und Verpackungen - Dalla Betta in Kempten Leubas im Allgäu  | Zur Startseite
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1. Preis beim DID-Award und Innovationspreis 2007

Das Dalla Betta Team hat einmal mehr Grund zur Freude. Unsere Kreativität, Spontanität, gepaart mit zuverlässiger und qualita...

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1. Platz beim Innovationspreis der Deutschen Druckindustrie 2008

Das Dalla Betta Team wurde erneut mit dem 1. Preis in der Kategorie Geschäftsberichte ausgezeichnet.

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Äußerst erfolgreich mit 4 Auszeichnungen beim Innovationspreis 2009

Bei der diesjährigen Printnight in Stuttgart unter der Schirmherrschaft von Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Dr....

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für alle unsere Angebote und Verkäufe sind folgende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Abweichungen von diesen Bedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugs- und sonstigen Vorschriften des Bestellers bedürfen - auch im Falle mündlicher Abreden - unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Bestellungen sind für uns nur verbindlich soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen; mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Auftragsabwicklung / Abrufaufträge
Der Besteller übernimmt für die von ihm eingesandten Muster, Klischees und dergleichen sowie für die gemachten Angaben völlige Verbindlichkeit. Abrufaufträge, welche nicht zur vereinbarten Zeit abgerufen bzw. abgenommen werden, lagern auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und gelten hinsichtlich der Zahlung als geliefert. Abrufaufträge, die innerhalb von 6 Monaten nicht abgerufen sind, werden fällig in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4. Preise / Versand
Alle Preise verstehen sich in € (+) zzgl. MWSt. ab Werk. Vereinbarungen über Fracht, Zoll, Verpackung etc. müssen schriftlich festgelegt werden. Verladung und Versand erfolgen grundsätzlich unversichert auf Kosten und auf Gefahr des Empfängers, falls nichts anderweitiges vereinbort wurde.

5. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Bedingungen: Barzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Togen netto. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind wir
- unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Auslieferung neuer Aufträge bis zur vollständigen Regulierung aller fälligen Rechnungen zurückzustellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung der Zahlungen unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bleibt die Ware unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Die Verpfändung der gelieferten Ware sowie die Sicherungsübereignung an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

7. Lieferung
Die angegebene Lieferfrist rechnet sich stets vom Tage der endgültigen Bestätigung an bzw. nach Klarstellung aller für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten und deren Bestätigung durch den Besteller. Bei Abrufaufträgen behalten wir uns für jeden Abruf die Angabe der Lieferzeit vor. Wir behalten uns bei allen Aufträgen eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor.

8. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

9. Beanstandungen
Die Ware muss durch den Besteller nach Erhalt unverzüglich geprüft werden. Beanstandungen müssen unverzüglich erfolgen und können später als 10 Tage nach Anlieferung - bei verborgenen Mängeln nach Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware
- nicht mehr geltend gemacht werden. Für Ware, die sich nachweislich durch fehlerhafte Ausführung unsererseits als unbrauchbar erweist, werden wir Ersatz leisten oder Nachlass gewähren. Für geringfügige Abweichungen in der Kartonfarbe, Glätte oder Reinheit haften wir nicht. Gewichtsabweichungen von 5% nach oben und unten sind in der Pappenbranche üblich und können nicht beanstandet werden.

10. Schadensersatz
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem Schadensereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt haften.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kempten (Allgäu). Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu).

 
 
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DALLA BETTA Kartonagen • Josef Beisch • Feldweg 5 • D-87437 Kempten/Leubas • Tel: +49-(0)831-73713 • e-Mail: mail@dalla-betta.de